Abfallentsorgung - Ansprechpartner

Wer bearbeitet was? Kontakt im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sachgebietsleitung

Hannes Voith, Zimmer/Lage:E 202, Telefon:08821 751-365, E-Mail: Hannes.Voith@LRA-GAP.de

Stv. Sachgebietsleitung

Guido Bechmann, Zimmer/Lage:E 201, Telefon:08821 751-362, E-Mail: Guido.Bechmann@LRA-GAP.de

Abfallberatung 

Ferdinand Brunnenmayer, Zimmer/Lage:E 101, Telefon:08821 751-363, E-Mail: Ferdinand.Brunnenmayer@LRA-GAP.de

Dietmar Steinmetz, Zimmer/Lage:E 101, Telefon:08821 751-376, E-Mail: Dietmar.Steinmetz@LRA-GAP.de

Gebühren & Tonnenänderungen

Petra Hasreiter, Zimmer/Lage:E 102, Telefon:08821 751-337, E-Mail: Petra.Hasreiter@LRA-GAP.de

Gerhard Somweber, Zimmer/Lage:E 102, Telefon:08821 751-371, E-Mail: Gerhard.Somweber@LRA-GAP.de

Abfuhrkalender Gemeinde Grainau

Alle wichtigen Informationen zum Abfuhrkalender in der Gemeinde Grainau, erhalten Sie auf unserer Seite zum Abfuhrkalender

Abfall-App für Grainau

Jetzt kostenlos für iOS und Android im App-Store!

Abfuhrtermin verpasst und den Abfallkalender gerade nicht zur Hand? Dann ist es Zeit für die kostenlose Abfall-App der Abfallwirtschaft des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und Sie verpassen nie mehr die Müllabfuhr. Die Abfall-App hält Sie immer auf dem neuesten Stand.

Egal ob Restmüll, Biomüll, Altpapier oder der „Gelbe Sack" die Abfall-App erinnert Sie genau für Ihre Adresse an die Termine, die Sie interessieren. Einfach Wohnort auswählen, Erinnerungstag und Uhrzeit einstellen und los geht's!

Die Abfall-App kann ab sofort kostenlos im App-Store für iOS und Android heruntergeladen werden. Nach der kostenlosen Registrierung kann die App auf beliebig vielen Geräten gleichzeitig genutzt werden. Um die App zu personalisieren, wählen die Nutzer beim Erststart ihre Gemeinde, ihren Ortsteil sowie ihre Straße aus und stellen den Abfallfilter ein.

Zusätzliche Informationen auf einen Blick

Mit dem Abfall-ABC suchen Sie leicht und schnell die nächste Entsorgungsanlage oder den nächsten Sammelplatz für Altglas. Mit Hilfe der Anfahrtsskizze lässt sich diese dann schnell und einfach finden. Hierfür stehen im Abfall-ABC hunderte Suchbegriffen zur Verfügung.

Und so geht's:

1. App herunterladen, installieren und starten

2. Kostenlos anmelden (einmal registrieren und auf beliebig vielen Geräten gleichzeitig nutzen)

3. Gemeinde, Ortsteil und Straße auswählen

4. Abfallfilter einstellen

5. Fertig!

Abfuhr der Mülltonen

Abfuhr Rest- und Biomüll*

Firma Remondis: Tel.: 08105 / 274 616

Abfuhr Papiermüll*

Wertstoff Bader, Tel.: 08821 / 95 000

Abfuhr Gelbe Tonne*

Firma Wittmann, Tel.: 089 / 854 86 54

* bei Problemen mit der Abfuhr, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Firmen.

Antrag Mülltonnen

Die Anträge für die Tonnen An-, Um- und Abmeldung können im Rathaus abgeholt oder auf den Seiten des Landratsamtes als PDF abgerufen werden

Altpapiersammlung

Papiersammlung durch die Grainauer Vereine

Die Freiwillige Feuerwehr Grainau sammelt regelmäßig alle zwei Monate, immer am ersten Samstag im ungeraden Monat, ab 7.30 Uhr, von allen Haushalten Altpapier ein - Termine für die Abholung

Die Mitglieder der Krieger- und Soldatenkameradschaft sammeln ebenfalls zweimal jährlich Altpapier ein. Die Termine entnehmen Sie der örtlichen Presse.

Bodenaushub und Bauschutt zeitweiliges Lagern

Zeitweiliges Lagern von Bodenaushub und Bauschutt

Wer Bodenaushub oder Bauchutt ab einer Menge von mehr als 100t auch nur zeitweilig lagert, braucht grundsätzlich ab dem ersten Tag eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Ziffer 8.123 des Anhangs I der 4.BlmSchV).

Mehr Informationen zum zeitweiligem Lagern von Bodenaushub und Bauschutt oder wenden Sie sich ans Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

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Christbaum Entsorgung

Nach den Weihnachtsfeiertagen, können Sie Ihren Christbaum am Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgen.

Gelbe Tonne - Plastikmüll

Auftraggeber für die Abfuhr der Leichtverpackungen (kurz LVP) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind die  Dualen Systeme Deutschland (DSD) mit Sitz in Köln, nicht der Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Auf der Homepage www.muelltrennung-wirkt.de finden Sie eine Vielzahl von hilfreichen Informationen rund um das Thema Mülltrennung. 

Auftragnehmer für die Abfuhr im Landkreis ist derzeit die Fa. Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH aus Gräfelfing. 
Bei Fragen, Tonnenbestellungen und Reklamationen gibt es eine Hotline:
Service-Telefon-Nummer: 0800/5890242

Alle weiteren Informationen können Sie auf den Seiten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen nachlesen.

 

Grüngutcontainer/Grüngutaktion

Vom 1. April bis 31. Mai sowie vom 1. Oktober bis 30. November besteht die Möglichkeit Grüngutabfälle kostenfrei im Wertstoffhof zu den oben genannten Öffnungszeiten abzugeben.

Im Rahmen der Grüngutaktion besteht die Möglichkeit, jeweils während der gesamten Monate April/Mai sowie Oktober/November Grünabfälle im Wertstoffhof Grainau während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos anzuliefern. Bei dieser Sonderaktion werden folgende Grünabfälle kostenlos angenommen:

  • Baum- und Strauchschnitt
  • Laub 

Die Anlieferungen sind auf bis zu 3 m³ pro Gartengrundstück und Sammelaktion begrenzt. Der angelieferte Gehölzschnitt sollte eine Länge von 1 m und einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Grasschnitt wird nicht kostenlos angenommen  - nur gegen Gebühr (wird gewogen)

Für weitere Auskünfte stehen die Abfallberater desw Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen (+49 8821 751 363 oder +49 8821 751 376) zur Verfügung.

Häckselaktion

Im Oktober jeden Jahres, findet eine kostenlose gemeindliche Häckselaktion statt.
Das genaue Datum können sie Anfang Oktober unter der Tel.-Nr. 08821 / 9818-0 erfragen und sich anmelden. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-mail schreiben.

Kontakt bei der Abfallbeseitigung

Abfallberatung Landratsamt Tel. 08821/751-363 und -376, Gebühren- und Tonnenänderungen im Landratsamt Tel.: 08821 / 751-337 und -371; Abfallwirtschaft@lra-gap.de

Papierentsorgung - Wissenswertes

Seit dem Jahr 2004 wird im Landkreis Altpapier über die Papiertonne gesammelt.  Die Entleerung der Papiertonnen erfolgt 4-wöchentlich. Die Nutzung der Papiertonne ist freiwillig.

Kosten und Gebühren

Für die Papiertonne werden derzeit keine Gebühren verlangt, d.h. die Papierentsorgung bleibt im Rahmen des zugeteilten Behältervolumens kostenlos. Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt pro Änderung eine Gebühr in Höhe von 6 € an.

Tonnenzuteilung pro Grundstück

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis nur für die Papierentsorgung der privaten Haushalte zuständig ist. Die Entsorgung von gewerblich anfallendem Papier kann nur im eingeschränkten Umfang erfolgen und wird im Einzelfall geregelt. Die Papiertonne gibt es in den Größen 120 und 240 Liter sowie in Ausnahmefällen 1.100 Liter. Die Tonnenzuteilung (Größe, Anzahl) richtet sich nach der Anzahl der am jeweiligen Grundstück wohnhaften Personen und dem tatsächlichen Anfall. Entsprechende Anträge zur Aufstellung gibt es bei den Gemeindeverwaltungen oder hier.

Abfuhrtermine und Bereitstellung

Abfuhrtermine sind im Abfuhrkalender verzeichnet. Die Papiertonne muss rechtzeitig am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der nächsten befahrbaren öffentlichen Straße bereitstehen. 1.100 l-Behälter werden von der Abfuhrfirma bereitgestellt.

Außerordentlicher oder hoher Anfall an Papier und Kartonagen

Für den Fall, dass in einem Privathaushalt einmal mehr Papier und Kartons anfallen als die eigene Papiertonne fassen kann, gibt es auch weiterhin an den Wertstoffhöfen die Möglichkeit Übermengen abzugeben.

Altpapiersammlung durch Grainauer Vereine

Termine und Informationen finden Sie auf der "Altpapiersammlungs-Seite"

Problemmüll

Die Termine für das Schadstoffmobil bzw. für den Problemmüll ersehen Sie auf den Seiten des Landratsamtes - Abfuhrtermine für Ihre Straße.

Standort ist der Parkplatz am Schwimmbad, kann sich u.U. kurzfristig ändern. Bitte Tagespresse beachten!

Restmüll - Wissenswertes

Hausmüllabfuhr

Restmüll ist das trotz Abfallvermeidung bei der Getrenntsammlung von Wertstoffen (Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Grünabfälle, Leichtverpackungen usw.) noch anfallende Abfallgemisch aus Haushalten (Hausrestmüll, Restsperrmüll) und Gewerbebetrieben (Gewerberestmüll).

Restmüll ist nach Maßgabe des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (§ 6 Abs. 2) der öffentlichen Entsorgungseinrichtung des Landkreises zu überlassen (Überlassungszwang). Hierzu ist jedes bewohnte Grundstück im Landkreis an die Hausmüllabfuhr anzuschließen. Die Mülltonnen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die notwendige Größe der Mülltonne richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bzw. nach der Art der Nutzung (§ 15 AWS).

Wir empfehlen die Mülltonnen (durch Beschriftung, Aufkleber oder Ähnliches) zu kennzeichnen um die eigenen Mülltonnen optisch von den Mülltonnen der Nachbarn zu unterscheiden. Verwechslungen – beim Zurückstellen der Mülltonnen - können somit auf einfache Weise ausgeschlossen werden.

Die Mülltonnen können alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden. Die Leerungstermine finden Sie auf dem jeweiligen Abfuhrkalender. Die Hausmüllgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Behältervolumen (Volumentarif). Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt pro Änderung eine Gebühr in Höhe von 6 € an.

Speisereste - Wissenswertes

Privathaushalte

Seit 01.01.2014 liefert der Landkreis Garmisch-Partenkirchen seine Abfälle nicht mehr in die Kompostierung, sondern in die neu errichtete Biogasanlage der Gemeindewerke an der Kläranlage in Garmisch-Partenkirchen. Es ist seither möglich auch Speisereste aus Privathaushalten über die Biotonne zu entsorgen.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt jedoch darauf hin, dass die Madenbildung in der Biotonne durch Fleisch- und eiweißhaltige Speisereste erheblich begünstigt werden kann. Deshalb sollten entsprechende vorbeugende Maßnahmen unbedingt beachtet werden (siehe auch Merkblatt "Biomülltonne im Sommer").

Gewerbliche Anfallstellen

Küchen- und Speiseabfälle, die nicht in privaten Haushalten anfallen, sondern gewerblichen Küchen, dürfen nicht in die Biotonne (§ 4 Absatz 1 TierNebV).

Gewerblichen Speiseresteerzeugern, wie Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wird empfohlen, anfallende Speisereste über eine private Fachfirma (Speiseresteentsorger) abfahren zu lassen. Gegenüber der kommunalen Restmüllabfuhr hat der gewerbliche Kunde hier den Vorteil einer flexibleren Leerungshäufigkeit (je nach Bedarf, saisonale Schwankungen können besser berücksichtigt werden).

Entsorgungsfirmen

Eine Liste der Entsorgungsfirmen für Speise- und Lebensmittelabfälle können Sie hier einsehen und herunterladen.

Speiseabfälle Lebensmittelabfälle

Sperrmüll

Gegen eine Gebühr von 35,00 Euro können Sie im Rathaus eine Sperrmüllkarte erwerben. Diese kann maximal zweimal im Jahr beantragt werden.

Wertstoffhof Grainau

Der Wertstoffhof Grainau fällt in die Zuständigkeit des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen. Weitere Informationen über Öffnungszeiten, Anfahrt und was Sie am Wertstoffhof abgeben können, erfahren Sie auf der "Wertstoffhof-Seite"