Erhebung Kurbeitrag
Jeder Gast ist grundsätzlich beitragspflichtig!
Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Erwachsene | 3,50 Euro |
Kinder/Jugendliche ab 6. bis zum 16. Geburstag | 1,50 Euro |
Kinder bis zum 6. Geburstag | Frei |
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet.
Angefangene Tage gelten als volle Tage. Der An- und Abreisetag wird als ein Aufenthaltstag gewertet.
Jede angemeldete Person erhält dabei eine eigene Gästekarte von Ihnen ausgehändigt.
Erlass und Ermäßigung:
Nur gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises in der Tourist-Information:
- Schwerbehinderte GdB 100 sind vom Kurbeitrag befreit.
- Behinderte GdB 80 und 90 zahlen 1,50 € Kurbeitrag pro Person und Übernachtung.
- Eine eingetragene Begleitperson ist, unabhängig vom Grad der Behinderung, ganz befreit.
Personen, die z. B. einer beruflichen Tätigkeit in Grainau nachgehen, sind vom Kurbeitrag befreit, müssen jedoch trotzdem der Gemeinde gemeldet werden.
Die Firma des Betreffenden sowie der Grund des geschäftlichen Aufenthaltes sind zu vermerken.
Wichtige Hinweise zum Kurbeitrag:
- An- und Abreisetag werden als ein Tag gerechnet.
- Die Gemeinde Grainau verwendet die Einnahmen zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der Kureinrichtungen.
Kurbeitragssatzung Gemeinde Grainau