Unterkunftssuche
Unterkunftssuche
Alle Unterkünfte in Grainau

FAQ


Hier finden Sie alle wichtigen Fragen zu Ihrer Vermietung:

Allgemeine Informationen für Vermieter

Welche Vorteile habe ich als registrierter Vermieter!

Durch die Anmeldung bei der Tourist-Information der Gemeinde Grainau erhalten Sie:

  • Kostenfreien Eintrag in unseren E-Mail-Verteiler
    Erhalt von Informationen jeglicher Art von der Tourist-Information Grainau wie z.B. Informationen, Veranstaltungen, News etc.​​​​​​
  • Kostenfreien Meldeclient für das Meldewesen
    Für einen geringfügigen Betrag erhalten Sie jederzeit auch den voll zugänglichen Feratel Webclient mit kostenfreiem Eintrag auf der Regionalwebsite www.grainau.de. Dazu benötigen wir nähere Informationen zu Ihrer Unterkunft wie Kontaktdetails, Bilder, Beschreibungstexte...all diese Informationen können Sie dort dann jederzeit selber einfügen und aktualisieren.
  • Kostenfreien Eintrag zum Service des digitalen Urlaubbegleiters „LOISL“
  • Kostenfreien Eintrag zum Service Feratel INFORMATOR/AUSSENANLAGE
  • Kostenfreies Informationsmaterial
    Prospekte, Flyer, Plakate etc. erhalten Sie kostenfrei bei unserer Tourist-Information.
  • Kostenfreien Gastgeberservice
    Für weitere Fragen zur Vermietung sind Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen per Telefon, Mail oder auch persönlich behilflich. 
    +49 8821 981854, Gabriele Schön
    +49 8821 981856, Barbara Mangold
    gastgeber@grainau.de

Benötige ich einen Gewerbeschein?

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn Sie ab 10 Betten vermieten! Bitte wenden Sie sich hierfür an das Ordnungsamt der Gemeinde Grainau.

 

Meldepflicht

Unterkunft vermieten

Damit Sie Ihr Gästezimmer, Ferienwohnung, Hotel etc. vermieten können, müssen Sie sich bei der Gemeinde registrieren.

Muss ich meine Unterkunft registrieren?

Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.

Was besagt die Meldepflicht?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und der Meldepflicht nach der gemeindlichen Kurbeitragssatzung.

Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass Personen, die nicht länger als zwei Monate in Beherbergungsstätten aufgenommen werden, am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben haben. Gäste müssen über den elektronischen Meldeschein erfasst werden.

Für angereiste kurbeitragspflichtige Gäste hat der Gastgeber einen Blanko-Erhebungsbogen auszudrucken und den Gästen vorzulegen bzw. den Gast elektronisch über die Meldeplattform "Feratel" zu erfassen.

Wurde dieser Meldeschein handschriftlich von den Gästen ausgefüllt bzw. elektronisch erfasst, muss dieser persönlich unterschrieben werden.

Die Gastgeber haben auf die Erfüllung der Meldepflichten ihrer Gäste hinzuwirken.

Die Kurbeitragssatzung regelt die Handhabung der Gästeanmeldung gegenüber der Gemeinde. Ausgefüllte Meldescheine bzw. die im Meldeprogramm erfassten Daten sind innerhalb eines Tages ab Ankunft des Gastes der Gemeinde zuzuleiten.

Wer muss angemeldet werden?

Laut Kurbeitragssatzung sind alle Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, zur Entrichtung eines Kurzbeitrages verpflichtet. 
Personen, die z. B. einer beruflichen Tätigkeit in Grainau nachgehen, sind vom Kurbeitrag befreit, müssen jedoch trotzdem der Gemeinde gemeldet werden.

Die Firma des Betreffenden sowie der Grund des geschäftlichen Aufenthaltes sind zu vermerken.  

Erhebung Kurbeitrag

Jeder Gast ist grundsätzlich beitragspflichtig!

Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Kurbeiträge ab 01.01.2022
Erwachsene3,50 Euro
Kinder/Jugendliche ab 6. bis zum 16. Geburstag1,50 Euro
Kinder bis zum 6. GeburstagFrei

 

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet.

Angefangene Tage gelten als volle Tage. Der An- und Abreisetag wird als ein Aufenthaltstag gewertet.

Jede angemeldete Person erhält dabei eine eigene Gästekarte von Ihnen ausgehändigt. 

 

Erlass und Ermäßigung:

Nur gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises in der Tourist-Information:    

  • Schwerbehinderte GdB 100 sind vom Kurbeitrag befreit.
  • Behinderte GdB 80 und 90 zahlen 1,50 € Kurbeitrag pro Person und Übernachtung.
  • Eine eingetragene Begleitperson ist, unabhängig vom Grad der Behinderung, ganz befreit.

Personen, die z. B. einer beruflichen Tätigkeit in Grainau nachgehen, sind vom Kurbeitrag befreit, müssen jedoch trotzdem der Gemeinde gemeldet werden. 
Die Firma des Betreffenden sowie der Grund des geschäftlichen Aufenthaltes sind zu vermerken. 
 

Wichtige Hinweise zum Kurbeitrag:

  • An- und Abreisetag werden als ein Tag gerechnet.
  • Die Gemeinde Grainau verwendet die Einnahmen zur Schaffung, Bereitstellung und Unterhaltung der Kureinrichtungen.

Kurbeitragssatzung Gemeinde Grainau

 

Logo Grainau Kurbeitragssatzung Gemeinde Grainau (PDF)